Dipl.-Psych. Rainer Wagner
Psychologischer Psychotherapeut
Südendstr. 11a
82110 Germering
Telefon 089 - 841 27 48
www.psychotherapie-germering.de

Was ist Verhaltenstherapie?

Verhaltenstherapie (VT) steht für ein weites Spektrum verschiedener psychotherapischer Möglichkeiten. Charakteristisch ist das Prinzip "Therapie als Hilfe zur Selbsthilfe".

Den Patienten werden nach Vermittlung von Einsicht in Ursachen und Entstehungsgeschichte ihrer Probleme unterschiedliche Methoden an die Hand gegeben, mit denen sie zukünftig besser zurecht kommen. Es werden neue Perspektiven und Wege zu Lösungen aufgezeigt und konkret erfahrbar gemacht.

Vertiefende Informationen, sowie weitere Übersichten finden Sie gut verständlich dargestellt u.a. bei

http://de.wikipedia.org/wiki/Verhaltenstherapie

http://de.wikipedia.org/wiki/Kognitive_Verhaltenstherapie

Wie kommt es zum Beginn einer Psychotherapie?

Bei gesetzlichen Krankenkassen:

Beim ersten Anruf kann ein Erst- bzw. Probegespräch ("probatorische Sitzung") vereinbart werden. Die Kosten hierfür trägt die Krankenkasse (mittels Krankenversicherungskarte). Wird ein Überweisungsschein vorgelegt, entfällt die Zahlung der Praxisgebühr.

Kommen Therapeut und Patient nach dem Erstgespräch übereinstimmend zum Ergebnis, dass eine Therapie notwendig, sinnvoll und zweckmäßig erscheint, so kann die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden.

Üblicherweise werden von der Kasse bis zu 25 Sitzungen bewilligt. In besonderen Fällen gibt es die Möglichkeit einer oder mehrerer Verlängerungen, maximal bis 80 Sitzungen.

In der Regel trifft man sich dann einmal wöchentlich zum Therapiegespräch. Gegen Ende werden die Sitzungen normalerweise in zunehmend größeren Abständen verabredet.

Bei privaten Krankenkassen:

Auch fast alle privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie beim Psychotherapeuten. Je nach Tarifvertrag werden die Kosten in unterschiedlichen Erstattungsanteilen übernommen. Ebenso unterschiedlich ist das jeweilige Antragsverfahren, sowie die Anzahl der Gespräche, die beantragt werden können. Erkundigen Sie sich am Besten nach Rücksprache mit mir bei Ihrem Versicherungssachbearbeiter.