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Bei gesetzlichen Krankenkassen:
Beim ersten Anruf kann ein Erst- bzw. Probegespräch ("probatorische
Sitzung") vereinbart werden. Die Kosten hierfür trägt
die Krankenkasse (mittels Krankenversicherungskarte). Wird ein
Überweisungsschein vorgelegt, entfällt die Zahlung der
Praxisgebühr.
Kommen Therapeut und Patient nach dem Erstgespräch übereinstimmend
zum Ergebnis, dass eine Therapie notwendig, sinnvoll und zweckmäßig
erscheint, so kann die Kostenübernahme bei der Krankenkasse
beantragt werden.
Üblicherweise werden von der Kasse bis zu 25 Sitzungen bewilligt.
In besonderen Fällen gibt es die Möglichkeit einer oder
mehrerer Verlängerungen, maximal bis 80 Sitzungen.
In der Regel trifft man sich dann einmal wöchentlich zum
Therapiegespräch. Gegen Ende werden die Sitzungen normalerweise
in zunehmend größeren Abständen verabredet.
Bei privaten Krankenkassen:
Auch fast alle privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten
für Psychotherapie beim Psychotherapeuten. Je nach Tarifvertrag
werden die Kosten in unterschiedlichen Erstattungsanteilen übernommen.
Ebenso unterschiedlich ist das jeweilige Antragsverfahren, sowie
die Anzahl der Gespräche, die beantragt werden können.
Erkundigen Sie sich am Besten nach Rücksprache mit mir bei
Ihrem Versicherungssachbearbeiter.
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